
Eigenheimrente, Wohn-Riester, Informationen
Regelungen zum Wohn-Riester-Vertrag
Die geförderte Altersvorsorge kann mit einem Wohn-Riester-Vertrag für selbstgenutzte Immobilien verwendet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es sich um Wohnimmobilien handeln muss. Die Tilgungsleistung wird dann ebenfalls steuerlich gefördert, egal ob es sich um den Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie handelt.
Wohnimmobilien werden gefördert
Mit der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie können Förderberechtigte das angesparte und geförderte Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag zum Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie nutzen. Die Immobilie sollte sich im Inland befinden, zum eigenen Wohnzweck und als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Wohn-Riestern und die Steuern
Im Alter wird Wohn-Riester nachgelagert besteuert, allerdings haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht zwischen einer sukzessiven, nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung. Bei der ersten Variante wird über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren, dass in der Wohnimmobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital besteuert. Bei der zweiten Variante wird eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent vorgenommen.
Das Eigenheimrentengesetz bietet durch die Wahlmöglichkeiten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um die Höhe der Besteuerung des geförderten Kapitals zu regulieren. So kann der Steuerpflichtige sein Wohnförderkonto reduzieren und den entnommenen Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlen. Die Gestaltung der Besteuerung hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
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